Inspektion & Checks

Auto Pickerl: § 57a Überprüfung beim Profi

Die § 57a Überprüfung ist in Österreich für alle Fahrzeuge verpflichtend und gewährleistet somit die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr.

Auto Pickerl bei Bosch Car Service:

  • Schneller Weg zum Pickerl
  • Prüfung von: Bremsen, Beleuchtung, Räder, Abgasanlage, Karosserie, Motor & mehr
  • • Prüf- und Messprotokolle zu allen durchgeführten Wartungsarbeiten

Jetzt Werkstatt in der Nähe finden

FAQs | Auto Pickerl

Was ist das Auto Pickerl/ die § 57a-Überprüfung?

Das Auto Pickerl oder auch die § 57a-Überprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige technische Überprüfung von Kraftfahrzeugen. Diese Überprüfung stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht, die allgemeine Verkehrssicherheit gegeben ist und Umweltauflagen eingehalten werden.

Das Pickerl ist für einschließlich PKWs und Nutzfahrzeugen vorgeschrieben und erfolgt in regelmäßigen Intervallen je nach Alter und Nutzung des Fahrzeugs. Das Resultat dieser Überprüfung wird in Form eines Aufklebers oder Pickerls festgehalten, das am Fahrzeug angebracht wird und anzeigt, dass Ihr Fahrzeug verkehrstauglich ist.

Das Pickerl ist für die Zulassung und den Betrieb des Fahrzeugs in Österreich erforderlich.

Wie oft muss die § 57a-Überprüfung durchgeführt werden?

In Österreich ist die 57a Überprüfung in folgenden Intervallen verpflichtend:

• Neufahrzeug: Ein neuzugelassenes Fahrzeug sollte in der Regel nach 3 Jahren zur ersten Überprüfung. Danach gibt es ein Intervall von 2 Jahren und danach ein regelmäßiges Intervall von 1 Jahr.

• Ältere Fahrzeuge: Fahrzeuge die älter als 5 Jahre sind müssen gesetzlich jedes Jahr zur 57a Überprüfung.

Fahrzeughalter in Österreich müssen die örtlichen Vorschriften und Anforderungen beachten und sicherstellen, dass die 57a Überprüfung rechtzeitig durchgeführt wird, um die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.

Wie lange kann ich das Auto Pickerl überziehen?

In Österreich können Sie bis zu 4 Monate das Auto Pickerl überziehen. Innerhalb dieser 4 Monate nach Ablauf der letzten Frist müssen Sie die Fahrzeugbegutachtung nach §57a nachzuholen.

Sie können die Überprüfung aber auch einen Monat vor der Frist durchführen lassen. Es ist die Verantwortung des Fahrzeughalters sicherzustellen, dass die Pickerl-Überprüfung rechtzeitig durchgeführt wird, denn das Überziehen der Frist kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie Geldstrafen oder der Verlust der Zulassung.

Achtung: Bei Fahrten außerhalb von Österreich gelten eventuell andere Gesetze und Regeln. Prüfen Sie diese bevor Sie mit einem überzogenen Fahrzeug ins Ausland fahren.

Wo bekomme ich das Auto Pickerl?

Das Auto Pickerl können Sie bei Kfz-Werkstätten in Österreich durchführen lassen. Bosch Car Service Werkstätten können eine Überprüfung an allen Marken und Modellen durchführen.

Bosch Car Service ist 100-mal in Österreich und auch in Ihrer Nähe:

Was wird beim Auto Pickerl überprüft?

Bei der § 57a-Überprüfung, die auch als Auto Pickerl bezeichnet wird, wird das Fahrzeug auf verschiedene technische und sicherheitsrelevante Aspekte geprüft. Zu den Hauptkomponenten und Systemen, die bei dieser Überprüfung bewertet werden, gehören in der Regel:

• Bremsen

• Beleuchtung

• Reifen und Räder

• Auspuffanlage

• Lenkung und Fahrwerk

• Motor und Antrieb:

• Karosserie

• Umweltschutz

• Windschutzscheibe und Sichtfeld

• Flüssigkeitsstände

Diese Überprüfung soll sicherstellen, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und sicher auf der Straße betrieben werden kann. Falls Mängel während der Überprüfung festgestellt werden, müssen diese behoben werden. Erst danach kann das Pickerl ausgestellt werden.

Was passiert, wenn mein Auto die § 57a-Überprüfung nicht besteht?

Wenn Ihr Fahrzeug wegen eines schweren Mangels nicht das Pickerl erhalten kann, muss die Begutachtung nicht erneut komplett durchgeführt werden, sondern lediglich die Behebung des Mangels muss nachgewiesen und freigegeben werden.

Das Fahrzeug muss innerhalb von 4 Wochen bei derselben Begutachtungsstelle vorgeführt werden und darf in dieser Zeit außerdem nicht mehr als 1.000 km zurückgelegt haben.