In der Schweiz gelten Fristen für die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) für Wohnmobile. Die MFK stellt sicher, dass das Fahrzeuge den Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen. Die Fristen für die MFK können je nach Fahrzeugtyp und Alter des Wohnmobils variieren.
Die MFK-Fristen bei Wohnmobilen in der Schweiz:
- Neufahrzeuge: Neuzugelassene Wohnmobile müssen in der Regel nach 4 Jahren das erste mal zur MFK-Prüfung.
- Fahrzeuge > älter 4 Jahre: Alle Wohnmobile die älter als 4 Jahre sind müssen jährlich zur MFK-Prüfung.
- Oldtimer: Wenn Ihr Wohnmobil älter als 30 Jahre & als Oldtimer zugelassen ist, kann es von der jährlichen Prüfung befreit sein und muss nur alle 2 Jahre zur MFK-Prüfung.