Wohnmobil-Reparatur

Werkstatt für Wohnmobile: Wohnmobil-Reparatur beim Profi

Sie lieben reisen mit dem Wohnmobil? Wir kümmern uns um Ihr Fahrzeug, damit Sie sorglos im Urlaub sein können! Egal, ob es sich um einen umgebauten Van, Oldtimer, Wohnmobil, Transporter oder LKW handelt - bei uns erhalten Sie das umfassende Wohnmobil-Reparatur!

Wohnmobil-Service bei Bosch Car Service:

  • Inspektionen (Erhaltung der Herstellergarantie)
  • Klima-Service
  • Reifenwechsel
  • Achsvermessung
  • Motorfahrzeugkonrolle, inkl. Gasprüfung
  • Nachrüstungen: Solaranlagen, Navigation, Standheizung oder Klimaanlagen

FAQs | Werkstatt für Wohnmobile

Wann sind MFK-Fristen für mein Wohnmobil?

In der Schweiz gelten Fristen für die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) für Wohnmobile. Die MFK stellt sicher, dass das Fahrzeuge den Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen. Die Fristen für die MFK können je nach Fahrzeugtyp und Alter des Wohnmobils variieren.

Die MFK-Fristen bei Wohnmobilen in der Schweiz:

  1. Neufahrzeuge: Neuzugelassene Wohnmobile müssen in der Regel nach 4 Jahren das erste mal zur MFK-Prüfung.
  2. Fahrzeuge > älter 4 Jahre: Alle Wohnmobile die älter als 4 Jahre sind müssen jährlich zur MFK-Prüfung.
  3. Oldtimer: Wenn Ihr Wohnmobil älter als 30 Jahre & als Oldtimer zugelassen ist, kann es von der jährlichen Prüfung befreit sein und muss nur alle 2 Jahre zur MFK-Prüfung.

Wie oft müssen Wohnmobile zur Gasprüfung?

In der Schweiz müssen Wohnmobile mit einer fest installierten Gasanlage regelmäßig zur Gasprüfung. Die Intervalle und Anforderungen können je nach Kanton variieren, da diese Gasprüfung in der Schweiz auf kantonaler Ebene geregelt wird.

Im Allgemeinen sind die folgenden Richtlinien zu beachten:

  • Erste Prüfung Bei der Erstzulassung Ihres Wohnmobils muss die Prüfung der fest installierten Gasanlage direkt durchgeführt werden.
  • Regelmäßige Prüfungen: Nach der ersten Prüfung muss die fest installierte Gasanlage in der Regel alle 2 bis 3 Jahre oder 24 bis 36 Monate zur Prüfung. Diese Regelung kann von Kanton zu Kanton variieren.

Kann ich eine Standheizung in meinen Wohnmobil nachrüsten?

In der Schweiz müssen Nachrüstungen von Standheizungen in Wohnmobilen normalerweise vom zuständigen Kanton zugelassen und genehmigt werden.

Die genauen Anforderungen können von Kanton zu Kanton variieren, daher ist es wichtig, die Nachrüstung mit einer professionellen Garage durchzusprechen und durchführen zu lassen.

Kann ich eine Solaranlage an meinem Wohnmobil nachrüsten lassen?

Durch eine Wohnmobil-Solaranlage wird das Reisen deutlich angenehmer. Es können Batterien des Campers auch ohne Landstromanschluss aufgeladen werden und in der Regel kann eine Nachrüstung an jedem Wohnmobil erfolgen.

Das Nachrüsten einer Solaranlage auf einem Wohnmobil muss in der Schweiz vom Kanton genehmigt werden, daher ist es wichtig, dass Sie sich von einer professionellen Werkstatt beraten und diese dort nachrüsten lassen.